Das Wichtigste in Kürze
- Seit dem 29. Juli 2026 gilt das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG). Es ersetzt das Gebäudeenergiegesetz; die 65-Prozent-Vorgabe für neue Heizungen ist entfallen. Die Heizungsart ist frei wählbar.
- Neue Gas- und Ölheizungen unterliegen der Bio-Treppe: ab 2029 mindestens 10 Prozent klimaneutrale Brennstoffe, ab 2030 15 Prozent, ab 2035 30 Prozent, ab 2040 60 Prozent, ab 2045 vollständig. Die Grüngasquote soll bis 1. Dezember 2026 gesetzlich geregelt werden.
- Bestehende Heizungen dürfen weiter betrieben und repariert werden.
- Köln (März 2026), Bonn (Juli 2025) und Düsseldorf (Juni 2026) haben kommunale Wärmepläne. Sie sind unverbindlich, zeigen aber, wo Fernwärme kommt und wo die Wärmepumpe die Standardlösung ist.
- Die KfW fördert Wärmepumpe, Biomasse, Solarthermie und Netzanschluss mit 30 Prozent Grundförderung und Boni bis 70 Prozent (Stand 21. Juli 2026). Reine Gasheizungen werden nicht gefördert.
Was das GModG seit dem 29. Juli 2026 regelt
Das Gebäudemodernisierungsgesetz wurde am 10. Juli 2026 von Bundestag und Bundesrat beschlossen, am 28. Juli 2026 im Bundesgesetzblatt (Nr. 226) verkündet und ist mit seinen wesentlichen Regelungen am 29. Juli 2026 in Kraft getreten. Es löst das Gebäudeenergiegesetz ab, das in der Öffentlichkeit als Heizungsgesetz bekannt war.
Die zentrale Änderung betrifft neue Heizungen: Die pauschale Vorgabe, dass sie zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen, ist gestrichen. Eigentümer können zwischen Wärmepumpe, Fernwärmeanschluss, Hybridsystem, Biomasseheizung sowie Gas- und Ölheizung frei wählen. Auch die Beratungspflicht vor dem Einbau einer Öl- oder Gasheizung aus dem alten Gesetz ist entfallen.
An die Stelle der 65-Prozent-Regel tritt die sogenannte Bio-Treppe für Gas- und Ölheizungen. Wer eine solche Anlage betreibt, muss ab 2029 mindestens 10 Prozent des Brennstoffs klimaneutral beziehen, ab 2030 15 Prozent, ab 2035 30 Prozent und ab 2040 60 Prozent; ab 2045 müssen die Brennstoffe vollständig klimaneutral sein. Wie diese Quote praktisch umgesetzt wird, will die Bundesregierung bis zum 1. Dezember 2026 in einem eigenen Gesetz zur Grüngasquote regeln. Hybridsysteme mit Wärmepumpe, Solarthermie oder Biomasse erfüllen die Anforderungen der Bio-Treppe unter bestimmten Bedingungen bis 2035.
Stand September 2026. Das Gesetz ist neu; Durchführungsbestimmungen und die Grüngasquote stehen noch aus. Wir aktualisieren diesen Beitrag, sobald sich der Rechtsstand ändert.
Was für Ihre bestehende Heizung gilt
Eine funktionierende Gas- oder Ölheizung darf weiter betrieben und bei Defekt repariert werden. Eine Pflicht, sie gegen eine bestimmte Technik zu tauschen, ergibt sich aus dem GModG nicht. Wer also eine Brennwerttherme aus den letzten zehn bis fünfzehn Jahren hat, muss nichts überstürzen.
Was sich ändert, ist die wirtschaftliche Perspektive: Ab 2029 wird der fossile Brennstoff durch die Beimischungspflicht teurer, und der Preis der klimaneutralen Anteile steht noch nicht fest. Wer heute vor der Entscheidung steht, sollte diese Unsicherheit in die Rechnung aufnehmen. Eine Optimierung der vorhandenen Anlage mit hydraulischem Abgleich, flacherer Heizkurve und Hocheffizienzpumpe senkt in jedem Fall den Verbrauch und bereitet einen späteren Wechsel vor, weil sie zeigt, mit welcher Vorlauftemperatur das Haus tatsächlich auskommt.
Die Wärmepläne von Köln, Bonn und Düsseldorf
Großstädte mussten bis zum 30. Juni 2026 einen kommunalen Wärmeplan vorlegen. Alle drei Städte im Einsatzgebiet von HeicoSan haben das getan. Die Pläne sind rechtlich unverbindlich: Sie verpflichten niemanden zu einer bestimmten Technik und garantieren keinen Fernwärmeanschluss. Sie zeigen aber, wo die Stadtwerke Netze ausbauen wollen und wo dezentrale Lösungen vorgesehen sind. Für die Entscheidung über eine neue Heizung sind sie deshalb eine wichtige Orientierung.
Köln hat seine Wärmeplanung im März 2026 fertiggestellt. Sie unterscheidet Gebiete, die sich für Fern- oder Nahwärme eignen, von Gebieten für dezentrale Lösungen wie Wärmepumpen und Hybridsysteme. Kernprojekt für das Innenstadtnetz ist eine Flusswasser-Wärmepumpe am Rhein mit 150 Megawatt Leistung, deren Bau 2026 beginnt und die 2028 in Betrieb gehen soll. Die Planung wird alle fünf Jahre fortgeschrieben.
Bonn hat seinen Wärmeplan bereits am 3. Juli 2025 beschlossen, ein Jahr vor der Frist. Für 175 Teilgebiete ist ausgewiesen, ob Wärmepumpen oder Wärmenetze besser passen. Ziel bis 2035: rund zwei Drittel der Gebäude mit Wärmepumpe, ein Drittel über Wärmenetze; der Wärmebedarf soll durch Sanierung um 28 Prozent sinken. Heute heizen rund 92 Prozent der Bonner Gebäude fossil.
Düsseldorf hat den kommunalen Wärmeplan am 18. Juni 2026 beschlossen. Rund 92 Prozent des Endenergieverbrauchs für Wärme stammen aus fossilen Quellen, vor allem Erdgas. Die Stadt setzt auf Fernwärmeausbau in dicht bebauten Gebieten mit bestehenden Netzen und auf Wärmepumpen als dezentrale Lösung in den übrigen Quartieren. Es gibt keinen Anschlusszwang und keine Pflicht zu einer bestimmten Technik.
Entscheidungshilfe: Welche Heizung passt jetzt?
Die Freiheit des GModG verlagert die Verantwortung auf den Eigentümer. Vier Fragen strukturieren die Entscheidung:
- Liegt mein Haus laut Wärmeplan in einem Fernwärme-Eignungsgebiet, und gibt es einen konkreten Ausbautermin des Versorgers? Dann Anschluss prüfen und mit einer Übergangslösung vergleichen.
- Kommt mein Haus mit höchstens 55 Grad Vorlauf aus, oder lässt sich das mit wenigen Heizkörpertauschen erreichen? Dann ist die Wärmepumpe die naheliegende Lösung, mit der höchsten Förderung.
- Ist die Heizlast sehr hoch und eine Sanierung nicht geplant? Dann Hybridsystem aus Wärmepumpe und vorhandener Therme oder Pelletheizung prüfen.
- Bleibt es bei einer neuen Gasheizung? Dann die Bio-Treppe ab 2029, den unbekannten Preis klimaneutraler Brennstoffe und die fehlende Förderung in die Kalkulation aufnehmen.
Förderung 2026
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude wird nach dem GModG fortgesetzt; für Wohngebäude läuft die Heizungsförderung über den KfW-Zuschuss 458. Seit dem 21. Juli 2026 gelten neue Bedingungen: 30 Prozent Grundförderung für Wärmepumpe, Biomasse, Solarthermie und Wärmenetzanschluss; 16 Prozent Klimageschwindigkeitsbonus beim Austausch funktionsfähiger Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizungen oder mindestens 20 Jahre alter Gas- und Biomasseheizungen, mit erster Absenkung am 1. Februar 2027; ein nach Einkommen gestaffelter Bonus. Der frühere Effizienzbonus und der Emissionsminderungszuschlag für Biomasse sind entfallen.
Maximal sind 70 Prozent Zuschuss möglich, in der niedrigsten Einkommensstufe 80 Prozent. Förderfähig sind 28.000 Euro für die erste Wohneinheit, 15.000 Euro je Einheit für die zweite bis sechste und 8.000 Euro ab der siebten. Der Antrag muss vor Vorhabenbeginn gestellt werden; ein Liefer- oder Leistungsvertrag mit aufschiebender Bedingung ist zulässig. Reine Gas- und Ölheizungen werden nicht gefördert; bei Hybridsystemen ist der erneuerbare Teil förderfähig.
Fördersätze ändern sich. Prüfen Sie vor der Beauftragung den aktuellen Stand auf kfw.de.
So gehen wir bei HeicoSan vor
Wir beginnen mit einer Bestandsaufnahme: Anlage, Verteilung, Heizflächen, Verbrauch, Technikraum, Aufstellmöglichkeiten. Daraus entstehen zwei bis drei Varianten mit technischer Einordnung, Förderrahmen und den Fragen, die Sie selbst beantworten müssen, etwa zur Sanierungsplanung der nächsten Jahre. Wir ordnen ein, was der Wärmeplan Ihrer Stadt für Ihre Adresse bedeutet, und sagen offen, wenn eine Lösung für Ihr Gebäude nicht passt.
Die Umsetzung planen wir mit Sperrzeiten, Schnittstellen zu Elektro und Schornsteinfeger und einer Dokumentation, mit der Wartung und Förderabwicklung auf einer sauberen Grundlage stehen. Für Hausverwaltungen und Eigentümergemeinschaften bereiten wir die Unterlagen so auf, dass sie für den Beschluss taugen.
Häufige Fragen
Gilt das Heizungsgesetz noch?
Nein. Das Gebäudeenergiegesetz wurde zum 29. Juli 2026 durch das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) abgelöst. Die 65-Prozent-Vorgabe für neue Heizungen ist entfallen.
Darf ich 2026 eine neue Gasheizung einbauen?
Ja. Es gibt keine Auflage zum Erneuerbaren-Anteil mehr. Ab 2029 gilt die Bio-Treppe mit steigenden Pflichtanteilen klimaneutraler Brennstoffe (10 Prozent ab 2029 bis 60 Prozent ab 2040, ab 2045 vollständig). Eine Förderung gibt es für reine Gasheizungen nicht.
Muss ich meine alte Heizung austauschen?
Bestehende Heizungen dürfen weiter betrieben und repariert werden. Eine Austauschpflicht zugunsten einer bestimmten Technik ergibt sich aus dem GModG nicht.
Ist der Wärmeplan meiner Stadt verbindlich?
Nein. Die Wärmepläne von Köln, Bonn und Düsseldorf sind strategische Planungen ohne Anschlusszwang und ohne Technikvorgabe. Sie zeigen, wo Fernwärme ausgebaut werden soll und wo dezentrale Lösungen vorgesehen sind.
Wie hoch ist die Förderung für eine Wärmepumpe 2026?
30 Prozent Grundförderung, 16 Prozent Klimageschwindigkeitsbonus beim Austausch einer alten fossilen Anlage, Einkommensbonus je nach Haushaltseinkommen; maximal 70 Prozent, förderfähige Kosten bis 28.000 Euro für die erste Wohneinheit (KfW 458, Stand 21. Juli 2026).
Was ist die Grüngasquote?
Die gesetzliche Pflicht, Gas- und Heizöl ab 2029 mit steigenden Anteilen klimaneutraler Brennstoffe zu beziehen. Die Ausgestaltung will die Bundesregierung bis zum 1. Dezember 2026 in einem eigenen Gesetz regeln; der Preis dieser Anteile ist heute noch offen.
Quellen
- GModG-Infoportal des Bundes: Chronologie und Inhalt des Gebäudemodernisierungsgesetzes (2026-07-29)
- Bundesregierung: Neues Gebäudemodernisierungsgesetz (2026-07)
- KfW: Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude (458) (2026-07-21)
- Stadt Köln: Kommunale Wärmeplanung ist fertiggestellt (2026-03-04)
- Bundesstadt Bonn: Erster Bonner Wärmeplan leitet Wandel zu klimafreundlicher Wärmeversorgung ein (2025-07-03)
- Landeshauptstadt Düsseldorf: Rat beschließt Kommunalen Wärmeplan (2026-06-18)
Dieser Beitrag informiert allgemein und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Rechtslage und Fördersätze ändern sich; maßgeblich sind die verlinkten Primärquellen. Autor: HeicoSan Rheinland GmbH, Fachbetrieb für Heizung, Sanitär und Klima in Köln.


