Was seit dem GModG für Gasheizungen gilt
Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz, in Kraft seit dem 29. Juli 2026, ist die 65-Prozent-Vorgabe für neue Heizungen entfallen. Eine neue Gasheizung ist damit wieder ohne Auflage zum Erneuerbaren-Anteil beim Einbau zulässig. Neu ist die sogenannte Bio-Treppe: Wer eine Gas- oder Ölheizung betreibt, muss ab 2029 mindestens 10 Prozent klimaneutrale Brennstoffe einsetzen, ab 2030 15 Prozent, ab 2035 30 Prozent, ab 2040 60 Prozent; ab 2045 vollständig. Die Ausgestaltung der Grüngasquote will die Bundesregierung bis zum 1. Dezember 2026 in einem eigenen Gesetz regeln.
Bestehende Anlagen dürfen weiter betrieben und repariert werden. Wer eine Brennwerttherme aus den letzten 10 bis 15 Jahren hat, muss also nichts überstürzen; wer vor dem Austausch steht, sollte die künftigen Brennstoffkosten der Beimischung, die Perspektive des Quartiers laut kommunalem Wärmeplan und die Förderung für Alternativen in die Rechnung aufnehmen. Stand: September 2026.
Bestand optimieren statt vorschnell tauschen
Viele Gasheizungen laufen mit zu hohen Heizkurven, ungeregelten Pumpen und ohne hydraulischen Abgleich. Brennwerttechnik nutzt ihren Vorteil nur bei niedrigen Rücklauftemperaturen, weil erst dann der Wasserdampf im Abgas kondensiert. Eine Optimierung von Heizkurve, Pumpe, Ventilen und Warmwasserzeiten senkt den Verbrauch oft spürbar und ist deutlich günstiger als eine neue Anlage.
Zugleich bereiten diese Maßnahmen einen späteren Systemwechsel vor: Niedrige Vorlauftemperaturen, die nach der Optimierung nachweislich ausreichen, sind genau das, was eine Wärmepumpe später braucht.
Hybrid als Brücke
Wenn eine funktionsfähige Brennwerttherme vorhanden ist, kann eine Wärmepumpe als Hauptwärmeerzeuger ergänzt werden, während die Therme nur an sehr kalten Tagen und für Spitzenlasten läuft. Das GModG rechnet solche Hybridsysteme mit Wärmepumpe, Solarthermie oder Biomasse unter bestimmten Bedingungen bis 2035 auf die Bio-Treppe an. Wir prüfen, ob Hydraulik, Regelung und Platz eine solche Kombination sinnvoll zulassen.
Im Mehrfamilienhaus mit Gasetagenheizungen stellt sich zusätzlich die Frage nach einer Zentralisierung. Auch hier ist die technische Bestandsaufnahme der erste Schritt, bevor über Wärmeerzeuger gesprochen wird.
Technische Regeln für Gasinstallationen
Gasleitungen und Anschlüsse errichten und prüfen wir nach den DVGW-Regelwerken, insbesondere der TRGI (Technische Regel für Gasinstallationen). Sie legt unter anderem Leitungsdimensionen, Absperreinrichtungen und Dichtheitsprüfungen fest, bevor eine Anlage in Betrieb gehen darf.
Gas-Brennwertgeräte selbst müssen die Anforderungen der DIN EN 15502 erfüllen; die Kondensatentsorgung regelt DIN 1986-3, bei Bedarf mit Neutralisationseinrichtung, bevor das saure Kondensat in die Kanalisation gelangt. Diese Details erscheinen klein, sind aber Voraussetzung für einen sicheren und normgerechten Betrieb.
Warum viele Brennwertgeräte ihr Potenzial nicht ausschöpfen
Der namensgebende Brennwerteffekt entsteht nur, wenn die Rücklauftemperatur niedrig genug ist, damit der Wasserdampf im Abgas kondensiert. In der Praxis läuft ein großer Teil der installierten Geräte mit zu hoher Heizkurve und ohne hydraulischen Abgleich, wodurch der Effekt kaum oder gar nicht eintritt, obwohl technisch ein Brennwertgerät verbaut ist.
Ein zweiter häufiger Punkt ist die Kondensatführung: Fehlt eine funktionierende Neutralisation oder ein passender Ablauf, kann saures Kondensat Rohre und Anschlüsse über Jahre angreifen. Wir prüfen bei jeder Bestandsaufnahme, ob eine vorhandene Anlage ihren Brennwertvorteil tatsächlich nutzt oder nur dem Namen nach Brennwerttechnik ist.